Privatschule für Musik
seit 1996

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig bei Vertragsabschluss bis 28.02.2022

Vertragsgrundlagen

Unterrichtsverträge werden geschlossen zwischen dem/der Antragstellenden sowie der Musikschule Op den Camp, August-Horch-Str. 18, 56333 Winningen (Inhaber und Schulleiter Max Op den Camp). Zum Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses bedarf es der Unterschriften beider Parteien, also der Unterschrift des Musikschülers/der Musikschülerin bzw. – bei Minderjährigen - dessen/deren Erziehungsberechtigten sowie der Schulleitung. Lehrkräfte der Musikschule sind nicht zeichnungsberechtigt. 

Unterrichtsorganisation, Haftung

Der Unterricht findet nach Vereinbarung, in der Regel wöchentlich, statt. Die Besucher der Musikschule verpflichten sich zum pfleglichen Umgang mit den Unterrichtsräumen und –einrichtungen. Eine Beaufsichtigung minderjähriger Schüler findet nur während der vereinbarten Unterrichtszeit und im Unterrichtsraum selbst statt. Außerhalb des Fachunterrichtsraumes und der vereinbarten Unterrichtszeit obliegt die Aufsicht über Minderjährige deren Erziehungsberechtigten. Die Musikschule übernimmt keine Haftung aus der Teilnahme am Unterricht und aus schulischen Veranstaltungen, für den Schulweg und aus der Benutzung der Schulräume und deren Einrichtung. Der Musikschule bleibt vorbehalten, aus organisatorischen oder sonstigen Gründen Unterrichtszeit und –ort zu ändern sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen. Es gilt die Ferien- und Feiertagsregelung für allgemeinbildende Schulen im Bundesland Rheinland – Pfalz. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach vorheriger Ankündigung zu den geltenden Unterrichtsgebühren den Unterricht online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus). 

Veranstaltungen

Die Beteiligung an Vorspielen und Konzerten fördert die musikalische und menschliche Entwicklung der Schüler/innen. Der Besuch der sowie die Teilnahme an den regelmäßig von der Musikschule veranstalteten Schülervorspielen, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen ist integraler Bestandteil des Unterrichts und wird von allen Schülern erwartet. Anlässlich öffentlicher Auftritte gemachte Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen können durch die Schule honorarfrei für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Berichterstattung (Print, online) verwendet werden.

 Unterrichtsgarantie, Unterrichtsausfall, betr.: Instrumental- und Gesangsunterrichte, Ensembles

Die Musikschule garantiert die Anzahl von wenigstens 35 - bei Unterrichtsangeboten im zweiwöchentlichen Rhythmus: 17 - Unterrichtsterminen pro Kalenderjahr. Wenn aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen (nicht: aus höherer Gewalt) die jährliche Anzahl von 35 bzw. 17 Unterrichtseinheiten unterschritten wird, erfolgt für jeden weniger als 35 bzw. 17 von der Schule angebotenen Unterrichtstermin auf schriftlichen Antrag eine anteilige Honorarrückerstattung in Höhe von einem 35tel bzw. 17tel Jahreshonorar. Lehrer und Schüler benachrichtigen sich gegenseitig, wenn sie verhindert sind, einen Unterrichtstermin wahrzunehmen. Auch vom Schüler nicht wahrgenommene Unterrichtstermine sind honorarpflichtig. Es besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde. Schüler dürfen die Schule nicht besuchen, solange sie unter Infektionserkrankungen leiden. Bei langfristiger Erkrankung des Schülers (länger als vier aufeinander folgende Unterrichtstermine, nachzuweisen durch ärztliches Attest) erfolgt ab dem fünften nachgewiesen krankheitsbedingt versäumten Termin auf schriftlichen Antrag eine anteilige Rückzahlung der Honorarbeiträge in Höhe von einem 40stel bzw. 20tel Jahreshonorar / Termin. 

Unterrichtsgarantie, Unterrichtsausfall, betr.: Elementarunterrichte MFE, Eltern-Kind-Kurse (Musikgarten)

Die Musikschule garantiert die Anzahl von 64 Unterrichtsterminen pro Kurs MFE beziehungsweise von 32 Unterrichtsterminen / Kalenderjahr (Musikgarten). Wenn aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen (nicht: aus höherer Gewalt) die Unterrichtsstundenanzahl 64 bzw. 32 unterschritten wird, erfolgt für jede weniger als 64 bzw. 32 erteilte Unterrichtsstunde auf schriftlichen Antrag eine anteilige Honorarrückerstattung in Höhe von einem 64tel bzw. 32tel Kurshonorar. Lehrer und Schüler benachrichtigen sich gegenseitig, wenn sie verhindert sind, einen Unterrichtstermin wahrzunehmen. Auch vom Schüler nicht wahrgenommene Unterrichtstermine sind honorarpflichtig. Es besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde. Schüler und Begleitpersonen dürfen die Schule nicht besuchen, während sie unter Infektionserkrankungen leiden. Bei langfristiger Erkrankung des Schülers (länger als vier aufeinander folgende Unterrichtstermine, nachzuweisen durch ärztliches Attest) erfolgt ab dem fünften nachgewiesen krankheitsbedingt versäumten Termin auf schriftlichen Antrag eine anteilige Rückzahlung der Honorarbeiträge in Höhe eines 64tel Kurshonorars / Termin bzw. 32tel Jahreshonorares / Termin.

Unterrichtshonorar, Kopierlizenz

Maßgeblich für die Höhe des Unterrichtshonorares ist die jeweils aktuell gültige Honorarpreisliste (im Internet unter www.musikschule-opdencamp.de, allgemeine Preisänderungen werden dort durch die Schule mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben) und die besuchte Unterrichtsform. Das Unterrichtshonorar ist derzeit umsatzsteuerbefreit und kann jährlich im Voraus (2% Skonto außer bei vorzeitiger Kündigung) oder in 12 Monatsraten beglichen werden. Im Falle eines evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung ist die Musikschule berechtigt, zusätzlich zum Unterrichtshonorar den gültigen Umsatzsteuersatz zu belasten. Zusätzlich zum Unterrichtshonorar ist für alle Instrumental- und Gesangsschüler/innen der Erwerb einer GEMA-Kopierlizenz für Musiknoten obligatorisch. Die dafür anfallenden Kosten werden zusammen mit dem Unterrichtshonorar von der Musikschule eingezogen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Der/Die Zahlungspflichtige verpflichtet sich zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Termin des Honorareinzuges ist bei Jahreszahlung der erste Werktag des zu zahlenden Jahres, bei Monatseinzug in der Regel der 15. des laufenden Monats. Durch Kontounterdeckung oder unberechtigten Widerspruch gegen die Abbuchung vertragsgemäßer Honorarbeiträge entstehende Rücklastschriften sind gebührenpflichtig in Höhe von EUR 15,00. Tritt ein Zahlungsrückstand ein, der sich über zwei Monatsraten erstreckt, so kann die Unterrichtserteilung fristlos eingestellt werden, wobei die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtshonorares bis zum nächsten Kündigungstermin bestehen bleibt. 

Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, betr.: Instrumental- und Gesangsunterrichte

Der Unterrichtsvertrag ist nicht befristet. Die Kündigung des Unterrichtsvertrages ist jeweils zum 30.4., 31.08. und 31.12. eines Jahres möglich sowie zusätzlich zum Ende des dritten Monats nach Unterrichtsbeginn (also zum Beispiel zum 31.07.2020 bei Unterrichtsbeginn 07.05.2020). Die Kündigung muss schriftlich – nicht per E-mail – erfolgen und bedarf einer Unterschrift. Sie muss spätestens am letzten Werktag des dem Kündigungstermin vorhergehenden Monats, also z. B. bis zum 31.03. bei Kündigungstermin 30.04. bei der Musikschule Op den Camp eingegangen sein. Ausschlaggebend für Fristwahrung ist der Poststempel. Bei nicht frist- oder formgerechter Kündigung bleibt das Unterrichtsverhältnis bis zum nächsten Kündigungstermin bestehen. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gesonderter Unterschrift beider Parteien. Bei einer zukünftigen Änderung der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse der Musikschule gehen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag solange an den neuen Schulträger über, bis eine neue Vereinbarung getroffen oder dieser Vertrag ordnungsgemäß gekündigt ist. Gerichtsstand ist Koblenz.

Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, betr.: Elementarunterrichte MFE, Eltern-Kind-Kurse (Musikgarten)

Der Unterrichtsvertrag MFE ist befristet bis zum Kursende nach 64 Unterrichtseinheiten. Der Unterrichtsvertrag Musikgarten ist nicht befristet. Die Kündigung des Unterrichtsvertrages ist jeweils zum 30.4. und 31.10. eines Jahres möglich sowie zusätzlich zum Ende des dritten Monats nach Unterrichtsbeginn (also zum Beispiel zum 31.07.2020 bei Unterrichtsbeginn 07.05.2020)Die Kündigung muss schriftlich – nicht per E-mail – erfolgen und bedarf einer Unterschrift. Sie muss spätestens am letzten Werktag des dem Kündigungstermin vorhergehenden Monats, also z. B. bis zum 31.03. bei Kündigungstermin 30.04. bei der Musikschule Op den Camp eingegangen sein. Ausschlaggebend für Fristwahrung ist der Poststempel. Bei nicht frist- oder formgerechter Kündigung bleibt das Unterrichtsverhältnis bis zum nächsten Kündigungstermin bestehen. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gesonderter Unterschrift beider Parteien. Bei einer zukünftigen Änderung der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse der Musikschule gehen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag solange an den neuen Schulträger über, bis eine neue Vereinbarung getroffen oder dieser Vertrag ordnungsgemäß gekündigt ist. Gerichtsstand ist Koblenz. 

Datenschutzerklärung Unterrichtsverhältnisse

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) in Verbindung mit unserem Musikschulangebot auf.

Verantwortlich
Musikschule Op den Camp
Inhaber Max Op den Camp
August-Horch-Straße 18
56333 Winningen
Tel.: 02606-200011
info@opdencamp.de

Arten der verarbeiteten Daten
– Bestandsdaten (z.B., Namen, Geburtsdaten).
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Adressen, Telefonnummern).
– Kategorien (besuchtes oder gewünschtes Unterrichtsangebot)

- Zahlungsdaten (Kontoverbindungen, gewünschter Zahlungsturnus)

- Kommunikationsdaten im Online-Verkehr

Zweck der Verarbeitung
– Vertragserfüllung; Zurverfügungstellung des Unterrichtsangebotes, Unterrichtsorganisation, Abrechnung.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern
 

Art der Verarbeitung

Wir speichern Ihre umseitig angegebenen Daten auf unseren elektronischen Systemen. Zum Zweck der Unterrichtsorganisation und Kommunikation geben wir Ihre Kontakt- und Kategoriedaten weiter an die betreuende Lehrkraft. 

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten, Online-Unterricht
Wir übermitteln im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Lehrkräfte, webbasierte Musikschul- und Videokonferenzsoftware, Onlinebanking etc.). Dies erfolgt nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen. Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.

Newsletter

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Online-Zusendung unseres „Musikschul-Rundbriefes“. Er erscheint regelmäßig im Herbst und zusätzlich zu besonderen Anlässen. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterialien jederzeit zu widersprechen. 

Onlinepräsenzen in sozialen Medien
Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Rechte der betroffenen Personen
Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Des Weiteren steht Ihnen das Recht zu, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. 

 
 
 
 
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